Hinweis: Unsere Rechtsinformationen behandeln nur grundlegende Aspekte. Im Einzelfall ist jedoch eine fachlich fundierte Beratung unbedingt erforderlich!
Steuerberatungskosten sind in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzusetzen. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 47,67 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück.
Wo finde ich Unterstützung bei der Unternehmensnachfolge?
Bei der Übertragung von Unternehmensvermögen oder Privatvermögen spielen neben Steuer-Themen u.U. auch weitere Rechtsgebiete wie z.B. Erbrecht, Familienrecht oder Gesellschaftsrecht eine wichtige Rolle. Bei einem Termin für Ihre Nachfolgeberatung klären wir die Zusammenhänge und anschließend begleiten wir Sie auch auf Ihrem weiteren Weg mit Rat und Tat.